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OLG Stuttgart (2 U 157/87) | Datum: 06.05.1988
I. Die Klägerin ist ein eingetragener Verein, zu dessen satzungsgemäßen Aufgaben es gehört, die Interessen der Verbraucher durch Aufklärung und Beratung wahrzunehmen und der auch die übrigen Voraussetzungen der [...]